Wirtschaftsförderinstitute

Wirtschaftsförderinstitute
1. Begriff: Institutionen, die Aufgaben der  Wirtschaftsförderung wahrnehmen. W. sind i.d.R. nicht erwerbswirtschaftlich orientiert. Sie handeln überwiegend in öffentlichem Auftrag, teils auch als Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft. Im letzteren Fall ist Gemeinnützigkeit charakteristisches Merkmal.
- 2. Organisationsformen: a) Als Teil der öffentlichen Verwaltung, z.B. kommunale  Wirtschaftsförderungsgesellschaften (teils auch in privater Rechtsform der GmbH, aber in öffentlichem Besitz).
- b) Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts, häufig mit der Ausübung von Bankgeschäften betraut, wie die  Kreditanstalt für Wiederaufbau, Landesaufbaubanken, Landesentwicklungsgesellschaften (die beiden letzten u.U. auch privatrechtlich organisiert).
- c) Privatrechtliche Unternehmen, häufig mit Beteiligung von z.B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, ggf. aber auch der öffentlichen Hand.
- 3. Aktivitäten: a) Unternehmensberatung.
- b) Standortmarketing ( kommunale Wirtschaftsförderung).
- c)  Investitionsförderung.
- d) Vermittlung oder Bereitstellung von Kapitalbeteiligungen ( Kapitalbeteiligungsgesellschaften).
- e) Übernahme von Bürgschaften zu Gunsten bestimmter Unternehmen ( Bürgschaftsbanken).

Lexikon der Economics. 2013.

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