- Wirtschaftsförderinstitute
- 1. Begriff: Institutionen, die Aufgaben der ⇡ Wirtschaftsförderung wahrnehmen. W. sind i.d.R. nicht erwerbswirtschaftlich orientiert. Sie handeln überwiegend in öffentlichem Auftrag, teils auch als Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft. Im letzteren Fall ist Gemeinnützigkeit charakteristisches Merkmal.- 2. Organisationsformen: a) Als Teil der öffentlichen Verwaltung, z.B. kommunale ⇡ Wirtschaftsförderungsgesellschaften (teils auch in privater Rechtsform der GmbH, aber in öffentlichem Besitz).- b) Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts, häufig mit der Ausübung von Bankgeschäften betraut, wie die ⇡ Kreditanstalt für Wiederaufbau, Landesaufbaubanken, Landesentwicklungsgesellschaften (die beiden letzten u.U. auch privatrechtlich organisiert).- c) Privatrechtliche Unternehmen, häufig mit Beteiligung von z.B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, ggf. aber auch der öffentlichen Hand.- 3. Aktivitäten: a) Unternehmensberatung.- b) Standortmarketing (⇡ kommunale Wirtschaftsförderung).- c) ⇡ Investitionsförderung.- d) Vermittlung oder Bereitstellung von Kapitalbeteiligungen (⇡ Kapitalbeteiligungsgesellschaften).- e) Übernahme von Bürgschaften zu Gunsten bestimmter Unternehmen (⇡ Bürgschaftsbanken).
Lexikon der Economics. 2013.